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Fehlverhalten durch Mitarbeitende der AOK Niedersachsen
Bitte verwenden Sie diese Kategorie, wenn sich Ihr Hinweis auf ein internes Fehlverhalten durch Mitarbeitende bezieht. Zum Beispiel:
  • Korruption, Unterschlagung, Betrug, Diebstahl, Vermögensschäden
  • Mobbing am Arbeitsplatz, Ausgrenzung, Beleidigung, Diskriminierung, sexuelle Belästigung
  • Beschwerden über Vorgesetzte oder Kolleginnen und Kollegen 
  • Fehlentscheidungen in der Sachbearbeitung oder fehlerhafte Prozesse
  • Umweltverschmutzung, Energieverschwendung, Nachhaltigkeit
(Die Bearbeitung des Hinweises erfolgt nach den Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Der Gesetzgeber sieht das HinSchG allerdings nur für Hinweise vor, bei denen die AOK bzw. deren Mitarbeitenden Verstöße begehen. Ihr Hinweis geht in der sog. „internen Meldestelle“ gem. § 12 ff HinSchG ein (hier: Bereich Compliance). Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich gem. § 19 ff HinSchG an eine sog. „externe Meldestelle“ des Bundes oder der Länder zu wenden (z.B. beim Justizministerium). Eine dort eingehende Meldung unterliegt dem HinSchG. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie dennoch an dieser Stelle fortfahren und uns den Hinweis anonym einreichen.)

Wie möchten Sie Ihren Hinweis abgeben?

Sie bekommen in jedem Fall nach Abgabe Ihres Hinweises automatisch generierte Zugangsdaten angezeigt, um auf eventuelle Rückfragen zu antworten und den Fortschritt der Bearbeitung einzusehen.

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Ihr Hinweis wird an folgende Personen übermittelt

CB
Compliance Beauftragter
Benjamin Schmidt

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