Sie schreiben einen Hinweis für die Kategorie
Verstoß gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Standards unserer Lieferanten
Haben Sie Hinweise auf einen Verstoß gegen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz, so können Sie hier eine Mitteilung absenden. Hierunter fallen zum Beispiel:
  • Beschäftigung von Kindern, Zwangsarbeit, Misshandlungen
  • Ungleichbehandlung, Diskriminierung
  • Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen
  • Zerstörung, Beeinträchtigung oder Ausbeutung der Natur und Umwelt
(Die Bearbeitung des Hinweises erfolgt nach § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG. Ob der Hinweis ebenfalls unter die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fällt, hängt vom Inhalt des Hinweises ab. Der Gesetzgeber sieht das  HinSchG nur für Hinweise vor, bei denen die AOK bzw. deren Mitarbeitenden Verstöße begehen. Ihr Hinweis geht in der sog. „internen Meldestelle“ gem. § 12 ff HinSchG ein (hier: Bereich Compliance). Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich an eine sog. „externe Meldestelle“ des Bundes oder der Länder zu wenden (z.B. beim Justizministerium). Eine dort eingehende Meldung unterliegt dem HinSchG. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie dennoch an dieser Stelle fortfahren und uns den Hinweis anonym einreichen.)

Wie möchten Sie Ihren Hinweis abgeben?

Sie bekommen in jedem Fall nach Abgabe Ihres Hinweises automatisch generierte Zugangsdaten angezeigt, um auf eventuelle Rückfragen zu antworten und den Fortschritt der Bearbeitung einzusehen.

Bitte beschreiben Sie den Vorfall

Anhänge

Achtung: Dateien haben häufig versteckte Informationen über Urheber oder personenbezogene Daten. Besonders Office-Dateien (XLS, XLSX, DOC, DOCX, PPT, PPTX), sämtliche Bildformate (JPG, JPEG, GIF, etc), sowie PDF Dokumente sind hiervon betroffen. Sie sollten diese Informationen vor dem Hochladen entfernen!

Ihr Hinweis wird an folgende Personen übermittelt

CB
Compliance Beauftragter
Benjamin Schmidt

Senden Sie Ihren Hinweis